Stadt Tirschenreuth


Antrag über die Gestattung eines
vorübergehenen Gaststättenbetriebs
(§ 12 GastG)

Hinweis:

Die Genehmigungsbehörde prüft bei Eingang, ob die Veranstaltung sowie der Antragssteller bekannt ist und die Zuverlässigkeit gegeben ist. Die Beantragung muss mindestens 2 Wochen vorher schriftlich erfolgen. Sind die Voraussetzungen gegeben, kann die Behörde auf die Erstellung eines Bescheids verzichten.

Erlaubnisinhaber:

Veranstaltung:

Interne Vermerke des Bürger- und Ordnungsamtes
(Nicht vom Antragsteller auszufüllen!)



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