Antrag über die Gestattung eines
vorübergehenen Gaststättenbetriebs
(§ 12 GastG)
Die Genehmigungsbehörde prüft bei Eingang, ob die Veranstaltung sowie der Antragssteller bekannt ist und die Zuverlässigkeit gegeben ist. Die Beantragung muss mindestens 2 Wochen vorher schriftlich erfolgen. Sind die Voraussetzungen gegeben, kann die Behörde auf die Erstellung eines Bescheids verzichten.