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Antrag auf Gestattung für einen vorübergehenden Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank gem. § 12 Abs. 1 GastG (Gaststättengesetz)

Nähere Informationen zum Ordnungsamt der Stadt Kemnath finden Sie unter >> https://www.kemnath.de

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Benötigte Unterlagen für die Einreichung:  keine

Unterschrift:     Persönlich oder digital möglich

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Dieses Formular wird auf Wunsch automatisch mit den Daten des Bürgerkontos vorbefüllt.

* Sie erhalten nur ein PDF-Dokument zum ausdrucken und ausfüllen; das Formular kann nicht direkt online versendet werden. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an die Verwaltungsgemeinschaft Kemnath, Ordnungsamt, Stadtplatz 38, 95478 Kemnath.

Antragsteller

Ich/Wir beantrage(n) hiermit die Gestattung einer


Bei Ausländern:

Ist ein Strafverfahren anhängig?

Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen bei einer gewerblichen Tätigkeit anhängig?

Ist ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 GewO anhängig?

Inhalt der Gestattung

Tanzveranstaltungen sind vorgesehen?

Musikalische Darbietungen sind vorgesehen?


Folgende Getränke sollen zum Ausschank kommen:

Wird eine Schankanlage betrieben?

Schankanlage vorhanden u. abgenommen?

Schankanlage (auch mobil) wird installiert und ist abgenommen (ggf. durch Verleiher)?

Gläserspüle mit 2 Becken und Trinkwasseranschluss vorhanden?


Folgende Speisen sollen zur Abgabe kommen:

Wird Mehrweggeschirr verwendet?


Sind Tanzveranstaltungen oder musikalische Darbietungen vorgesehen?


Räumliche Verhältnisse

Festzelt wird errichtet?

Anzahl der Nebenräume (Toiletten):  Anzahl eintragen!


Für die Sicherheit verantwortlich:

Hinweis für den Antragsteller/-in

Toilettenanlagen anlässlich des Betriebes oder ähnlichen vorübergehenden Gaststättenbetrieben:

In unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes müssen ausreichende und einwandfreie Toilettenanlagen vorhanden sein.

Bei Gaststätten in sog. fliegenden Bauten (z.B. Bierzelten), für die eine Gestattung zum Ausschank alkoholischer Getränke beantragt wird, sind je angefangene 350 m² Schankraum

  • 1 Spültoilette für Männer und
  • 2 Urinalbecken oder 2 lfd. mit Rinne und
  • 2 Spültoiletten für Frauen

zu verlangen.

Die jedermann zugänglichen Toiletten auf dem Aufstellplatz oder in seiner Nähe (z.B. in einem Vereinsheim) können angerechnet werden; dabei sind alle Gaststättenbetriebe auf dem Platz (z.B. bei Märkten und Volksfesten) und die Besucher, die nicht Gäste sind, zu berücksichtigen.

 

Berechnungsbeispiel für ein Bierzelt:

Größe des Bierzeltes 40 x 60 m = 2.400 m² 2.400 : 350 = aufgerundet 7.

Erforderlich sind 7 x 1 = 7 Spültoiletten für Männer

7 x 2 = 14 Urinalbecken oder

7 x 2 = 14 lfd. m Rinne und

7 x 2 = 14 Spültoiletten für Frauen.

 

In den einzelnen Toilettenanlagen sind jeweils Handwaschgelegenheiten, die mit fließendem Wasser ausgestattet sind, bereitzustellen.

 

Gemäß § 8 Abs. 6 der Gaststättenverordnung dürfen Toiletten nicht durch Münzautomaten oder ähnliche Einrichtungen versperrt oder gegen Entgeld zugänglich sein.

 

Die Zugänge zu den Toiletten sind sicher begehbar herzustellen und zu unterhalten; die Wege und die Toiletten sind bei Dunkelheit ausreichend zu beleuchten. Auf die Toiletten ist durch Schilder hinzuweisen.

 

Die Abwässer aus der Toilettenanlage sind – soweit eine anderweitige Beseitigung (z.B. durch Einleitung in die Kanalisation) nicht möglich ist – in dichtschließenden Gruben, die mit einer sicheren Abdeckung versehen sind einzuleiten.

 

Beachten Sie bitte die vorstehenden Ausführungen bei der Einrichtung der Toilettenanlagen bzw. bei der Anmietung eines Toilettenwagens.

 

Festzelt, Festplatz, Festhalle:

(Bei Festhallen ist nachstehend statt „Festzelt“, „Festhalle“ zu lesen!)

 

Das Festzelt ist standsicher nach der geprüften Typenstatik bzw. den Konstruktionsplänen aufzustellen. Zum Aufbau des Zeltes ist von der Verleihfirma eine zuverlässige Fachkraft zur Verfügung zu stellen.

 

Fliegende Bauten dürfen nur in Gebrauch genommen werden, wenn die Aufstellung der Genehmigungsbehörde (Bauamt) des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt worden ist. Das Prüfbuch ist für die Dauer des Festbetriebes beim Veranstalter zu hinterlegen.

 

Die Zugänge zum Festplatz und Festzelt sind in sicher begehbarem Zustand (auch bei nasser Witterung) herzurichten und zu unterhalten. Für ausreichende Beleuchtung ist zu sorgen.

 

Im Festzelt sind die Tisch- und Bank-Garnituren so anzuordnen, dass zwischen den Reihen ausreichend breite Gänge sowie ein Hauptdurchgang verbleiben, der im Panik- oder Katastrophenfall eine rasche Entleerung des Zeltes ermöglicht.

 

Das Zelt ist ausreichend zu beleuchten; die Leitungen sind so zu verlegen, dass eine Gefährdung des Publikums ausgeschlossen ist. Die Vorschriften der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden sind zu beachten.

 

Schankbereich, Abgabe von Speisen:

 

st der Ausschank von alkoholischen Getränken gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zu verabreichen. Davon ist mindestens ein Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge.

 

Alkohol darf nicht an Kinder ausgeschenkt werden.

 

Zum Spülen darf nur Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage (Trinkwasser) verwendet werden. Das Wasser ist durch ständigen Zulauf frischen Wassers (Ableitung des Überlaufs) fortlaufend zu erneuern. – Das Wasser ist in kurzfristigen Abständen zu erneuern. – Der Erdboden ist bei den Bierzapfstellen mit einem Bretterbelag (Lattenrost) zu versehen. Die Abwässer sind – soweit die Einleitung in das Kanalnetz oder sonstige Vorfluter nicht möglich ist, in eine Grube einzuleiten, die mit einer festen Abdeckung versehen ist.

 

Lebensmittel (z.B. Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung oder Auflage, Fleisch und Erzeugnisse aus Fleisch, auch Imbisse, wie Wurstsemmeln, heiße Würstchen, Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse, Erzeugnisse aus Fischen, Eiprodukte) dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt und verkauft werden, die im Besitz einer, nicht mehr als drei Monate alten, Bescheinigung § 42 und 43 Infektionsschutzgesetzes des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes sind.

 

Die Abgabestellen für Speisen sind mit sauberen Tischen auszustatten. Etwa ausgelegte Lebensmittel sind gegen die Kunden durch einen entsprechenden Warenschutz abzuschirmen.

 

Verantwortlichkeit des Veranstalters:

 

Sämtliche Preise sind gut sichtbar anzuschreiben.

 

Die Aushangpflicht und die Verbote des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit sind zu beachten.

 

Die Schankstellen sind mit ausreichenden Spüleinrichtungen für die Schankgefäße auszustatten.

 

An der Betriebsstätte müssen in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und die Wohnung des Gewerbetreibenden angegeben sein.

 

Für den geordneten Schankbetrieb, die Einhaltung der Sperrzeitbestimmungen, der Jugendschutzbestimmungen, der hygiene- und seuchenpolizeilichen Vorschriften sowie der Preisauszeichnungsvorschriften (die Preise für die angebotenen Speisen und Getränke sind deutlich sichtbar anzubringen) ist der Veranstalter bzw. die zu seiner Vertretung bestellte Person verantwortlich. Für den Betrieb muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

 

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung sind geeignete Personen in ausreichender Zahl bereitzustellen.

 

Die Veranstaltung ist so durchzuführen, dass eine Belästigung der Nachbarschaft durch ruhestörenden Lärm vermieden wird. Den Gestattungsbescheid und die Bescheinigung nach § 42 und 43 Infektionsschutzgesetz müssen Sie am Veranstaltungsort aufbewahren, um sie bei Kontrollen vorzeigen zu können.

 

Die Gestattung für den vorübergehenden Gaststättenbetriieb wird entsprechende Auflagen enthalten.

Der Antragsteller bestätigt, dass er die nachfolgenden Hinweise durchgelesen und zur Kenntnis genommen hat.

Ihm ist bekannt, dass die Gestattung nur erteilt werden kann, wenn die im öffentlichen Interesse erforderlichen hygienischen, sanitären und sicherheitstechnischen Einrichtungen vorhanden sind und während der gesamten Dauer des Festes bzw. der Veranstaltung in ordnungsgemäßem und jederzeit brauchbaren Zustand unterhalten werden (z.B. getrennte WC-Anlagen für Damen und Herren, Personal-Toiletten), Schankanlagen nur dann betrieben werden dürfen, wenn sie vorher vom Sachkundigen abgenommen wurden und dieser die ordnungsgemäße Beschaffenheit schriftlich bestätigt hat, ein Trinkwasseranschluss vorhanden ist und zum Gläserspülen Spüleinrichtungen mit zwei Becken und Frisch-Trinkwasserversorgung vorhanden sind.

 

Er versichert, dass er die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen gemacht hat. Ihm ist bekannt, dass die Gestattung insbesondere dann zurückgenommen werden kann, wenn sie auf unrichtigen Angaben beruht.


Ihre Angaben wurden auf Plausibilität geprüft und ergaben keine Beanstandung.

 

Unsere Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden sich nach absenden der Daten in Kürze mit Ihnen telefonisch wegen einer Terminvereinbarung in Verbindung setzen.

 

Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Ausweis mit.

 

Die Kosten für die Gestattung sind unterschiedlich in ihrer Ausgestaltung hinsichtlich der Dauer des Festes, ob ein Zelt errichtet wird und dgl. und wird daher erst bei Erteilung der Gestattung ermittelt.

DATENSCHUTZHINWEIS:

 

Ihre personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit dem Vorgang (Az) und Ihren Anfragen gespeichert. Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Kemnath so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Bearbeitung und Dokumentation Ihres Antrages erforderlich ist.


Verantwortliche Stelle ist:
Stadt Kemnath, Bürgermeister der Stadt Kemnath, Stadtplatz 38, 95478 Kemnath


Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Weitere Informationen erhalten sie unter: https://www.kemnath.de/datenschutz-abteilungen