Antrag auf Gewährung von Zuschüssen an Familien für Sanierung, Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, Umbau oder Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum in der Marktgemeinde Falkenberg
(Kinderbauzuschuss)
Antragsteller
Zweiter Elternteil
Förderobjekt
Vermietungen oder Verkauf, sowie Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb der 5-jährigen Bindungsfrist führen zum Widerruf der Zuwendung, vgl. Nr. 6 der Richtlinien
Zu berücksichtigende leibliche oder adoptierte Kinder
Ich/Wir beantrage(n) einen Zuschuss für Familien wegen:
Bitte wählen Sie eines der nachfolgenden Auswahlfelder!
Nr. 3b) der Richtlinie
Förderhöchstbetrag wurde noch nicht ausgeschöpft
Nr. 4 der Richtlinie
erstmalige / weitere Förderung aufgrund Geburt/Adoption des ersten / weiterer im Haushalt lebender Kinder innerhalb von 5 Jahren nach Erfüllung der Fördervorraussetzungen
Zum Nachweis der Vorraussetzungen erhalten Sie folgende Belege:
Anzahl
* Auflistung der eingereichten Rechnungen
Bankverbindung Antragsteller
z.B. vorliegende Behinderung eines erwachsenen Kindes, u.a.
Anerkenntnis -und Verpflichtungserklärung
Die Richtlinien des Marktes Falkenberg für die Gewährung von Zuschüssen an Familien für den Neubau bzw. den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum (Kinderbauzuschuss) sind mir/uns bekannt und werden von mir/uns anerkannt; insbesondere ist mir/uns bekannt, dass eine Auszahlung nur bei Vorliegen ausreichender Haushaltsmittel erfolgen kann und auf die Gewährung des Zuschusses kein Rechtsanspruch besteht.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns Veränderungen nach Nr. 6 der Richtlinien innerhalb der 5-jährigen Bindungsfrist dem Markt Falkenberg unverzüglich mitzuteilen.
Sollten diese Veränderungen nach Nr. 6 der Richtlinien innerhalb der o.g. Bindungsfrist zu einem schriftlichen Widerruf der Förderung durch den Markt Falkenberg führen, verpflichten wir uns den Zuschuss zzgl. etwaiger Zinsen mit sofortiger Wirkung vollständig zurückzuzahlen.
Bitte unterschreiben Sie hier per Maus oder Touch(pad), mittig im Unterschriftenfeld
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