Antrag auf Gewährung von Zuschüssen an Familien für Sanierung, Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, Umbau oder Ausbau von selbstgenutztem Wohneigentum in der Marktgemeinde Falkenberg

(Kinderbauzuschuss)

Antragsteller

Zweiter Elternteil

Förderobjekt 

Vermietungen oder Verkauf, sowie Aufgabe des Hauptwohnsitzes innerhalb der 5-jährigen Bindungsfrist führen zum Widerruf der Zuwendung, vgl. Nr. 6 der Richtlinien

Zu berücksichtigende leibliche oder adoptierte Kinder

Ich/Wir beantrage(n) einen Zuschuss für Familien wegen:

Bitte wählen Sie eines der nachfolgenden Auswahlfelder!

Nr. 3a) der Richtlinie

Nr. 3a) der Richtlinie

erstmalige / weitere Förderung aufgrund Geburt/Adoption des ersten / weiterer im Haushalt lebender Kinder innerhalb von 5 Jahren nach Erfüllung der Fördervorraussetzungen

z.B. vorliegende Behinderung eines erwachsenen Kindes, u.a.

Bankverbindung Antragsteller

Anerkenntnis -und Verpflichtungserklärung

 

Die Richtlinien des Marktes Falkenberg für die Gewährung von Zuschüssen an Familien für den Neubau bzw. den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum (Kinderbauzuschuss) sind mir/uns bekannt und werden von mir/uns anerkannt; insbesondere ist mir/uns bekannt, dass eine Auszahlung nur bei Vorliegen ausreichender Haushaltsmittel erfolgen kann und auf die Gewährung des Zuschusses kein Rechtsanspruch besteht.

 

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns Veränderungen nach Nr. 6 der Richtlinien innerhalb der 5-jährigen Bindungsfrist dem Markt Falkenberg unverzüglich mitzuteilen.

 

Sollten diese Veränderungen nach Nr. 6 der Richtlinien innerhalb der o.g. Bindungsfrist zu einem schriftlichen Widerruf der Förderung durch den Markt Falkenberg führen, verpflichten wir uns den Zuschuss zzgl. etwaiger Zinsen mit sofortiger Wirkung vollständig zurückzuzahlen.

Bitte unterschreiben Sie hier per Maus oder Touch(pad), mittig im Unterschriftenfeld

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